20.08.2015: Folgenden Hinweis möchten wir unseren Kunden, die sich für Homesitting entscheiden, noch mit auf den Weg geben. Dies ist von der Steuer absetzbar, egal um welches Tier es sich handelt.
Nachstehend der Bericht des Finanzgerichtes Düsseldorf, welches diese Steuerbegünstigung festgelegt hat.
Quelle:
http://www.fg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/15_02_121/index.php